Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Topnews
Durchschnittssteuersatz von 9,0 Prozent gilt vorerst weiter
Der Durchschnittssteuersatz auf landwirtschaftliche Erzeugnisse bleibt für pauschalierende Landwirte zunächst bei 9,0%. Das hat ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber AGRA-EUROPE bestätigt. Danach behält der geltende Satz so lange seine Gültigkeit, bis der Gesetzgeber einen anderen Durchschnittssatz beschlossen hat und dieser dann in Kraft getreten ist.
Der Durchschnittssteuersatz auf landwirtschaftliche Erzeugnisse bleibt für pauschalierende Landwirte zunächst bei 9,0%. Das hat ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber AGRA-EUROPE bestätigt. Danach behält der geltende Satz so lange seine Gültigkeit, bis der Gesetzgeber einen anderen Durchschnittssatz beschlossen hat und dieser dann in Kraft getreten ist. Hintergrund sind die Verzögerungen beim parlamentarischen Verfahren für ein Wachstumschancengesetz, in dem auch die Änderung bei der Umsatzsteuerpauschalierung enthalten ist. Das Gesetz konnte aufgrund der ungeklärten Fragen zum Bundeshaushalt 2024 nicht mehr wie ursprünglich geplant im Jahr 2023 beschlossen werden.
Absenkung auf 8,4 Prozent geplant
Laut Entwurf für ein Wachstumschancengesetz sollte der Durchschnittssatz zum 1. Januar 2024 von 9,0% auf 8,4% sinken. Zum 1. Januar 2022 war der Satz von 10,7% auf 9,5% und mit Beginn des Jahres 2023 von 9,5% auf 9,0% gesenkt worden. Seit 2021 wird der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte auf der Grundlage einer Methodik des Bundesrechnungshofs berechnet. Zudem wird die Anwendung der Pauschalierung seither auf Betriebe mit einem Umsatz von weniger als 600 000 Euro im Jahr beschränkt. Vorgeschrieben sind eine jährliche Überprüfung des Durchschnittssatzes sowie die Umsetzung der daraus resultierenden Anpassung.
Verzerrungen im Berechnungssystem
Maßgebliche Agrarverbände haben wiederholt Kritik am Entwurf für ein Wachstumschancengesetz geübt und der Bundesregierung vorgeworfen, sie vernachlässige darin die Belange der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus. Ihrer Auffassung nach beruht die vorgesehene Absenkung des Durchschnittssatzes auf Verzerrungen im Berechnungssystem. Die Verbände monieren ferner, dass land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe mit Primärerzeugung faktisch von der im Wachstumschancengesetz geplanten Investitionsprämie ausgeschlossen würden. Den Betrieben müssten äquivalente steuerliche Instrumente zur Verfügung zu stellen, so die Entfristung der Tarifglättung und die Anhebung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge. AgE/rm
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Durchschnittssteuersatz von 9,0 Prozent gilt vorerst weiter
Der Durchschnittssteuersatz auf landwirtschaftliche Erzeugnisse bleibt für pauschalierende Landwirte zunächst bei 9,0%. Das hat ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber AGRA-EUROPE bestätigt. Danach behält der geltende Satz so lange seine Gültigkeit, bis der Gesetzgeber einen anderen Durchschnittssatz beschlossen hat und dieser dann in Kraft getreten ist.
Der Durchschnittssteuersatz auf landwirtschaftliche Erzeugnisse bleibt für pauschalierende Landwirte zunächst bei 9,0%. Das hat ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber AGRA-EUROPE bestätigt. Danach behält der geltende Satz so lange seine Gültigkeit, bis der Gesetzgeber einen anderen Durchschnittssatz beschlossen hat und dieser dann in Kraft getreten ist. Hintergrund sind die Verzögerungen beim parlamentarischen Verfahren für ein Wachstumschancengesetz, in dem auch die Änderung bei der Umsatzsteuerpauschalierung enthalten ist. Das Gesetz konnte aufgrund der ungeklärten Fragen zum Bundeshaushalt 2024 nicht mehr wie ursprünglich geplant im Jahr 2023 beschlossen werden.
Absenkung auf 8,4 Prozent geplant
Laut Entwurf für ein Wachstumschancengesetz sollte der Durchschnittssatz zum 1. Januar 2024 von 9,0% auf 8,4% sinken. Zum 1. Januar 2022 war der Satz von 10,7% auf 9,5% und mit Beginn des Jahres 2023 von 9,5% auf 9,0% gesenkt worden. Seit 2021 wird der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte auf der Grundlage einer Methodik des Bundesrechnungshofs berechnet. Zudem wird die Anwendung der Pauschalierung seither auf Betriebe mit einem Umsatz von weniger als 600 000 Euro im Jahr beschränkt. Vorgeschrieben sind eine jährliche Überprüfung des Durchschnittssatzes sowie die Umsetzung der daraus resultierenden Anpassung.
Verzerrungen im Berechnungssystem
Maßgebliche Agrarverbände haben wiederholt Kritik am Entwurf für ein Wachstumschancengesetz geübt und der Bundesregierung vorgeworfen, sie vernachlässige darin die Belange der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus. Ihrer Auffassung nach beruht die vorgesehene Absenkung des Durchschnittssatzes auf Verzerrungen im Berechnungssystem. Die Verbände monieren ferner, dass land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe mit Primärerzeugung faktisch von der im Wachstumschancengesetz geplanten Investitionsprämie ausgeschlossen würden. Den Betrieben müssten äquivalente steuerliche Instrumente zur Verfügung zu stellen, so die Entfristung der Tarifglättung und die Anhebung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge. AgE/rm
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Durchschnittssteuersatz von 9,0 Prozent gilt vorerst weiter
Der Durchschnittssteuersatz auf landwirtschaftliche Erzeugnisse bleibt für pauschalierende Landwirte zunächst bei 9,0%. Das hat ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber AGRA-EUROPE bestätigt. Danach behält der geltende Satz so lange seine Gültigkeit, bis der Gesetzgeber einen anderen Durchschnittssatz beschlossen hat und dieser dann in Kraft getreten ist.
Der Durchschnittssteuersatz auf landwirtschaftliche Erzeugnisse bleibt für pauschalierende Landwirte zunächst bei 9,0%. Das hat ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber AGRA-EUROPE bestätigt. Danach behält der geltende Satz so lange seine Gültigkeit, bis der Gesetzgeber einen anderen Durchschnittssatz beschlossen hat und dieser dann in Kraft getreten ist. Hintergrund sind die Verzögerungen beim parlamentarischen Verfahren für ein Wachstumschancengesetz, in dem auch die Änderung bei der Umsatzsteuerpauschalierung enthalten ist. Das Gesetz konnte aufgrund der ungeklärten Fragen zum Bundeshaushalt 2024 nicht mehr wie ursprünglich geplant im Jahr 2023 beschlossen werden.
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Laut Entwurf für ein Wachstumschancengesetz sollte der Durchschnittssatz zum 1. Januar 2024 von 9,0% auf 8,4% sinken. Zum 1. Januar 2022 war der Satz von 10,7% auf 9,5% und mit Beginn des Jahres 2023 von 9,5% auf 9,0% gesenkt worden. Seit 2021 wird der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte auf der Grundlage einer Methodik des Bundesrechnungshofs berechnet. Zudem wird die Anwendung der Pauschalierung seither auf Betriebe mit einem Umsatz von weniger als 600 000 Euro im Jahr beschränkt. Vorgeschrieben sind eine jährliche Überprüfung des Durchschnittssatzes sowie die Umsetzung der daraus resultierenden Anpassung.
Verzerrungen im Berechnungssystem
Maßgebliche Agrarverbände haben wiederholt Kritik am Entwurf für ein Wachstumschancengesetz geübt und der Bundesregierung vorgeworfen, sie vernachlässige darin die Belange der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus. Ihrer Auffassung nach beruht die vorgesehene Absenkung des Durchschnittssatzes auf Verzerrungen im Berechnungssystem. Die Verbände monieren ferner, dass land- und forstwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe mit Primärerzeugung faktisch von der im Wachstumschancengesetz geplanten Investitionsprämie ausgeschlossen würden. Den Betrieben müssten äquivalente steuerliche Instrumente zur Verfügung zu stellen, so die Entfristung der Tarifglättung und die Anhebung der Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge. AgE/rm


